GENERAL DELIVERY AND BUSINESS CONDITIONS
biocon Medizintechnik GmbH, Triebweg 1-3, 63933 Mönchberg
§1
Scope of application
-
Our deliveries and services take place exclusively in accordance with the following provisions, unless otherwise expressly agreed in writing.
-
Conflicting purchasing conditions of the customer only become part of the contract if we have expressly agreed to them in writing.
§ 2
Angebot, Vertragsabschluss, Preise
- Unsere Angebote sind freibleibend. Schriftliche und mündliche Bestellungen und andere Vereinbarungen, sowie mündliche Nebenabreden und Zusicherungen werden für uns erst durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam und verbindlich. Im Fall einer sofortigen Auslieferung kann jedoch die Auftragsbestätigung durch unsere Rechnung ersetzt werden.
- Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen auf der Grundlage der jeweils gültigen Preislisten. Sofern sich nach Auftragserteilung eine Änderung dieser Preise ergibt, sind wir berechtigt, dem Käufer bei der Lieferung oder Leistung die geänderten Preise in Rechnung zu stellen.
- Tritt nach Vertragsabschluss eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögens- und/oder Liquiditätsverhältnissen des Kunden ein oder werden solche bei Vertragsabschluss bereits vorhandenen Umstände erst nachträglich bekannt, können wir vom Vertrag zurücktreten oder Vorauszahlungen verlangen.
- Unsere Preise verstehen sich Netto-Kasse ab Fabrik bzw. ab Lager zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- An den Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen, die dem Kunden zur Verfügung gestellt werden, behalten wir uns die eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Sie dürfen nur nach unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung Dritten zugänglich gemacht werden.
- Die im Rahmen eines Angebotsverfahrens zur Verfügung gestellten Unterlagen - wie die Abbildungen, Zeichnungen usw., die Gewichts- und Maßangaben sowie Qualitäts- und Eigenschaftsbeschreibungen enthalten - sind nur annähernd maßgebend und gelten nicht als zugesichert. Zugesichert sind nur diejenigen Eigenschaften, die schriftlich als solche bestätigt werden. Eine Bezugnahme auf Normen stellt grundsätzlich nur eine nähere Warenbestimmung dar und stellt keine Zusicherung der durch die Norm festgelegten Eigenschaften dar, es sei denn, dass diese Zusicherung schriftlich erklärt wurde.
Auskünfte über Gebrauchs- und Anwendungsmöglichkeiten bezüglich unserer Waren, technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich - auch in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter - und befreien den Kunden nicht von der eigenen Prüfung der Waren auf die Eignung für die beabsichtigten Zwecke.